Mediation

„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren bzw. Mediatorinnen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“ (§ 1 Abs. 1 Mediationsgesetz)

Die Mediation ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren, das auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Mediand*innen setzt. Die Entscheidungsmacht bleibt – anders als bei einem Gerichtsverfahren oder Schiedsspruch – bei den Mediand*innen. Die zu behandelnden Themen bestimmen die Mediand*innen selbst. So wird ermöglicht, dass alle Konfliktparteien als Gewinner aus der Mediation hervorgehen.

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